Acht Partner für das
Gute Wohnen

Rund 15.000 genossenschaftliche Wohnungen
werden von den Duisburger Wohnungsgenossenschaften
derzeit angeboten:
wir geben sicherheit

Gemeinsam
nie im Regen

Unsere Gewinne einstreichen können ausschließlich unsere Mitglieder:
Mieterinnen und Mieter. So sorgen wir für sicheren, günstigen und gepflegten Wohnraum in unserer Stadt.


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WIR SCHAFFEN WOHNGLÜCK

Wohn(t)raum
ein Leben lang

Die Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft haben prinzipiell ein lebenslanges Wohnrecht. Auch der Tausch von Wohnungen – von klein zu groß und umgekehrt – ist dabei möglich.

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WIR ENGAGIEREN UNS IN UND FÜR DUISBURG

Akzente für Kids –
IKiBu im November
Sommerkino im
Landschaftspark
„Kunstwerk
Schimanski“ in Ruhrort

Unsere Standorte

Genossenschaft? Was ist das überhaupt?

Die Mitglieder einer Wohnungsgenossenschaft oder eines Bauvereins wollen günstigen und bezahlbaren Wohnraum für alle Mitglieder schaffen und bauen. Dazu kaufen und verwalten diese Häuser sowie Wohnungen. Jedem gehört somit ein Stück des gemeinsamen Eigentums.

Unsere Wohnungen sind sicher wie Eigentum und trotzdem kann ich jederzeit meine Wohnung kündigen. Ich bin nicht gebunden wie das bei Haus- oder Wohnungseigentum der Fall wäre.

Grundsätzlich sind auch wir Wirtschaftsunternehmen. Verschenken geht nicht. Aber die Überschüsse werden regelmäßig in unsere Häuser investiert. Das sorgt dafür, dass unsere Wohnungen immer auf der Höhe der Zeit sind.

Um Mitglied zu werden, muss meist ein Anteil gekauft werden. Die Kosten dafür sind überschaubar. Dieser Anteil wird bei Austritt komplett zurückgezahlt. Zudem gibt es bei vielen Genossenschaften am Ende des Geschäftsjahres eine Dividende. Die Höhe ergibt sich aus dem wirtschaftlichem Jahreserfolg.

Ja und Nein. Ja: Nur als Mitglied kann ich bei den meisten unserer Genossenschaften auch eine Wohnung mieten. Nein: Ich erwerbe nur einmalig meinen Anteil an der Genossenschaft. Danach zahle ich nur noch die Wohnungsmiete.

Grundsätzlich können Mitglieder lebenslang in ihrer Wohnung leben. Drei Bedingungen: Man muss Mitglied bleiben. Man muss seine Miete zahlen. Man muss sich an die Regeln der Hausordnung halten. Prinzipiell ist es möglich als Student z.B. ein 1-Zimmer-Appartement zu mieten, später mit zwei Kindern eine große Wohnung, um dann den Lebensabend in einer schönen Zwei-Zimmer-Wohnung beschließen. Wir haben Angebote für fast jeden Wohnungswunsch.

In allen unseren Geschäftsstellen und auf Homepages der einzelnen Genossenschaften finden sich die Anträge auf Mitgliedschaft und Bewerbungsformulare für Wohnungen: Ausfüllen, absenden oder bei den Geschäftsstellen vorbeibringen. Dort kann ich mich auch auf eine freie Wohnung bewerben.

Dann muss ich zweimal kündigen: Die Wohnung und die Mitgliedschaft. Bei der Wohnung gibt es normale Kündigungsfristen. Bei der Mitgliedschaft kündige ich meist zum Ende des Geschäftsjahres. Erst dann werden meine Anteile ausgezahlt.

Nein: Bereits am 27. März 1867 wurde in Preußen ein Genossenschaftsgesetz erlassen. Kurz darauf entstanden die ersten Wohnungsgenossenschaften. Wenn es nach der UNESCO geht, schon! Seit November 2016 ist die Umsetzung von Ideen und gemeinsamen Interessen in Genossenschaften in die Liste der immateriellen Kulturgüter aufgenommen.